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Die sanfte Onlinescheidung


So, wie Sie es sich wünschen

Einfach, Online, Kompetent



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Alle unsere Bewertungen stammen von echten Mandanten, die uns www.Anwalt.de auf bewertet haben.

Unser Team


Rechtsanwalt Michael Borth

Michael Borth 

Gründer & Kanzleiinhaber

Rechtsanwalt Rustem Chunilov

Rustem Chunilov

 Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Rustem Chunilov

Rustem Chunilov

 Rechtsanwalt

Ersteinschätzung kostenfrei

Wir helfen Ihnen, den idealen Anwalt zu finden, der Ihre Interessen und Bedürfnisse versteht.

Einfach den Onlines​cheidungsantrag ausfüllen

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Scheidungsplans, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Bei Fragen

Wenn Ihnen das FAQ eine Frage nicht beantworten kann dann schreiben sie uns doch eine Mail oder Rufen uns an.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Online-Scheidung.

1. Sie und Ihr Partner wollen sich stressfrei scheiden lassen? Sie möchten sich  langwierige Besuche beim Anwalt und damit verbundene Fahrt- und Wartezeiten ersparen?

2. Sie füllen einfach online unseren Online-Scheidungsantrag aus. Wir überprüfen Ihre  Angaben, insbesondere ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen und ob der Versorgungsausgleich  vom Gericht zwingend durchgeführt werden muss. Sie laden die notwendigen Unterlagen online hoch (Eheurkunde, Vollmacht und ggf. Ehevertrag).

3. Unsere Kanzlei erstellt für Sie einen Scheidungsantrag im Entwurf und übersendet Ihnen diesen mit der Bitte um Genehmigung.

4. Sie werden über die Kosten aufgeklärt und es wird eine Vereinbarung übersandt, wenn die Kosten zwischen den Eheleuten geteilt oder gequotelt werden sollen.

5. Nach Genehmigung des Scheidungsantrages und Klärung der Kostenfrage wird der Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen beim zuständigen Familiengericht eingereicht. 

6. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem Ehepartner zu und fordert die Gerichtskosten (2 Gebühren) an, die im Ergebnis von beiden Parteien je zur Hälfte bezahlt werden müssen. 

7. Das Gericht prüft den Versorgungsausgleich, also die Frage, ob Rentenpunkte, bezogen auf die Ehezeit, ausgeglichen werden müssen.

8. Das Familiengericht setzt einen Scheidungstermin fest, bei dem die  Eheleute jedenfalls zurzeit noch persönlich anwesend sein müssen. In diesem Termin, der regelmäßig weniger als 20 Minuten braucht, wird dann am Ende der Beschluss gefasst: 

Die Ehe wird geschieden!

Sinnvollerweise wird die Online-Scheidung wenige Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht. Liegt ein notarieller Ehevertrag vor, geht es in der Regel schneller. Es sollte Einigkeit über das Scheitern der Ehe bestehen und Fragen des Unterhalts und Sorgerechts sollten außerhalb des Gerichts geklärt werden. 

Bei einer normalen Scheidung nimmt jede Partei einen Anwalt und muss diesen auch bezahlen. Jeder Anwalt ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen.

Ausnahme: Der Staat zahlt die Kosten, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.

 Die Gerichtskosten betragen zwei Gebühren aus dem jeweiligen Gegenstandswert. Der Gegenstandswert errechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute und einem Zuschlag für den Versorgungsausgleich.

Beispiel:


Gegenstandswert = 15.000,00 € (3x2 Nettogehälter plus Aufschlag)

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG                                                               990,60 €

1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG                                                                      914,40 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG                                            20,00 €

Zwischensumme netto                                                                                                       1.925,00 €

19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG                                                                                365,75 €

Summe der Anwaltsgebühren einer Partei                                                                       2.290,75 € Hinzu kommen 50 % der Gerichtskosten in Höhe von 688,00 €                                        344,00 €

Gesamt pro Person                                                                                                        2.634,75 €


 Wenn aber beide Parteien sich einen Anwalt teilen, würden sich die Anwaltskosten halbieren. Somit ergäbe sich in diesem Beispiel, eine Ersparnis von 1.145,37 € für Sie. 

Gerne berechnen wir für Sie die genauen Kosten in Ihrem Fall.

Abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, oder nicht, kann eine Scheidung sehr schnell gehen, unser Rekord: 2 Monate ab Einreichung des Scheidungsantrages. Üblicherweise dauert es aber länger, wenn die Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich geprüft werden. Verzögerungen treten oft ein, wenn ein Ehepartner den Fragebogen zum Versorgungsausgleich nicht gleich ausfüllt. Da kann es schon mal 1 Jahr dauern, besonders bei hoch ausgelasteten Gerichten.

Theoretisch wäre das auch jetzt schon möglich, dass die Gerichtsverhandlung online läuft, denn es gibt auch heute schon Online-Ident-Verfahren und Online-Video-Gerichtsverhandlungen. Praktisch scheitert es aber an der mangelnden Digitalisierung in Deutschland. In anderen Ländern ist das durchaus möglich und üblich.

 In Deutschland müssen sich die Eheleute also auch nach der Trennung noch einmal im Gerichtssaal gegenübersitzen, und zwar bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Eheleute, ob die Ehe aus deren Sicht gescheitert ist. Nach ca. 20 Minuten kann die Trennung dann aber endgültig sein.

Wir benötigen folgende Dokumente:

  • Eheurkunde
  • Vollmacht​
  • Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
  • Ehevertrag (falls vorhanden)

Zudem benötigen wir für die Erstellung eines spezifischen Kostenvoranschlags die Einkommensnachweise von Ihnen und Ihrer Ehegattin / Ihrem Ehegatten.

Aufgrund von DSGVO-Vorschriften werden Wir Sie nach Ausfüllung Ihres Online-Scheidungsantrages einmal wegen der Einkommensnachweise unter der dort angegebenen E-Mail-Adresse anschreiben.

Hier finden Sie eine Lagekarte und unterhalb Tipps und Empfehlungen für Ihre Anreise sowie weiter oben unsere Öffnungszeiten.

 Wir sind bundesweit Ihr Scheidungsanwalt egal ob München Erfurt oder Berlin.

Scheidung Thüringen Scheidung München Scheidung Erfurt Scheidung Berlin

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Online-Scheidung.

1. Sie und Ihr Partner wollen sich stressfrei scheiden lassen? Sie möchten sich  langwierige Besuche beim Anwalt und damit verbundene Fahrt- und Wartezeiten ersparen?

2. Sie füllen einfach online unseren Online-Scheidungsantrag aus. Wir überprüfen Ihre  Angaben, insbesondere ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen und ob der Versorgungsausgleich  vom Gericht zwingend durchgeführt werden muss. Sie laden die notwendigen Unterlagen online hoch (Eheurkunde, Vollmacht und ggf. Ehevertrag).

3. Unsere Kanzlei erstellt für Sie einen Scheidungsantrag im Entwurf und übersendet Ihnen diesen mit der Bitte um Genehmigung.

4. Sie werden über die Kosten aufgeklärt und es wird eine Vereinbarung übersandt, wenn die Kosten geteilt oder gequotelt werden sollen.

5. Nach Genehmigung des Scheidungsantrages und Klärung der Kostenfrage wird der Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen beim zuständigen Familiengericht eingereicht. 

6. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem Ehepartner zu und fordert die Gerichtskosten (2 Gebühren) an, die im Ergebnis von beiden Parteien je zur Hälfte bezahlt werden müssen. 

7. Das Gericht prüft den Versorgungsausgleich, also die Frage, ob Rentenpunkte, bezogen auf die Ehezeit ausgeglichen werden müssen.

8. Das Familiengericht setzt einen Scheidungstermin fest, bei dem die  Eheleute jedenfalls zurzeit noch persönlich anwesend sein müssen. In diesem Termin, der regelmäßig weniger als 20 Minuten braucht, wird dann am Ende der Beschluss gefasst, - Die Ehe wird geschieden!

Sinnvollerweise wird die Online-Scheidung wenige Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht. Liegt ein notarieller Ehevertrag vor, geht es in der Regel schneller. Es sollte Einigkeit über das Scheitern der Ehe bestehen und Fragen des Unterhalts und Sorgerechts sollten außerhalb des Gerichts geklärt werden. 

Bei einer normalen Scheidung nimmt jede Partei einen Anwalt und muss diesen auch bezahlen. Jeder Anwalt ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen.

Ausnahme: Der Staat zahlt die Kosten, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.

Die Gerichtskosten betragen zwei Gebühren aus dem jeweiligen Gegenstandswert. Der Gegenstandswert errechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute und einem Zuschlag für den Versorgungsausgleich.


Beispiel:

Gegenstandswert = 15.000,00 € 

(3x2 Nettogehälter plus Aufschlag)


1,3 Verfahrensgebühr 

§ 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG          990,60 €

1,2 Terminsgebühr 

§ 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG           914,40 €

Pauschale für Post & Tk 

Nr. 7002 VV RVG                           20,00 €


Zwischensumme netto             1.925,00 €

19 % MwSt. Nr. 7008 VV RVG       365,75 €

Summe der Anwaltsgebühren 

einer Partei                               2.290,75 € 

Hinzu kommen 50 % 

der Gerichtskosten 

i. H. v. 688,00 €                            344,00 €

Gesamt pro Person               2.634,75 €


 Wenn aber beide Parteien sich einen Anwalt Teilen, würden sich die Anwaltskosten halbieren. Somit ergäbe sich eine Ersparnis von 1.145,37 € für Sie

Abhängig davon, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, oder nicht, kann eine Scheidung sehr schnell gehen, unser Rekord: 2 Monate ab Einreichung des Scheidungsantrages. Üblicherweise dauert es aber länger, wenn die Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich geprüft werden. Verzögerungen treten oft ein,wenn ein Ehepartner den Fragebogen zum Versorgungsausgleich nicht gleich ausfüllt. Da kann es schon mal 1 Jahr dauern, besonders bei hoch ausgelasteten Gerichten.

Theoretisch wäre das auch jetzt schon möglich, dass die Gerichtsverhandlung online läuft, denn es gibt auch heute schon online-Ident-Verfahren und Online-Video-Gerichtsverhandlungen. Praktisch scheitert es aber an der mangelnden Digitalisierung in Deutschland. In anderen Ländern ist das durchaus möglich und üblich.

 In Deutschland müssen sich die Eheleute also auch nach der Trennung noch einmal im Gerichtssaal gegenübersitzen, und zwar bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Eheleute, ob die Ehe aus deren Sicht gescheitert ist. Nach ca. 20 Minuten kann die Trennung dann aber endgültig sein.

Fast alles nötige was wir brauchen finden Sie hier.

Besonders wichtig für uns ist die Vollmacht​ damit wir für Sie tätg werden dürfen.

Für die Erstellung eines Spezifischen Kostenvoranschlags benötigen wir Einkommensnachweise von Ihnen und Ihrer Ehegattin / Ihrem Ehegatten.

Aufgrund von DSGVO-Vorschriften werden Wir Sie nach Ausfüllung Ihres Onlinescheidungsantrages einmal wegen der Einkommensnachweise unter der dort angegebenen E-Mail-Adresse anschreiben.

Hier finden Sie eine Lagekarte und unterhalb Tipps und Empfehlungen für Ihre Anreise sowie weiter oben unsere Öffnungszeiten.

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